Während Ihres Aufenthalts
Hausordnung
Wir wollen Ihnen während Ihres Aufenthaltes eine angenehme Atmosphäre und ein gepflegtes Umfeld bieten. Dazu benötigen wir allerdings auch Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie daher, folgende Punkte zu beachten:
- Denken Sie daran, das Pflegepersonal zu informieren, wenn Sie die Station verlassen.
- Achten Sie beim Verlassen des Krankenzimmers und der Abteilung auf adäquate Kleidung.
- Gönnen Sie sich Ruhe. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten im Bezug auf Licht, Lärm, Telefonate, Radio, Fernsehen und Internet.
- Untersuchungen und Behandlungen dürfen nicht durch Besucherinnen und Besucher gestört oder verzögert werden.
- Besucherkinder dürfen nicht unbeaufsichtigt sein.
- Beachten Sie unsere Nachtruhe. Bitte verlassen Sie nach 22 Uhr nicht mehr die Station.
PatientInnen-Entertainment-System - TV, Radio, Internet und WLAN
Alle Betten in unserer Klinik sind mit Touchscreen-Bildschirmen ausgestattet. Auf diesen befindet sich ein PatientInnen-Entertainment-System inklusive eines Internet-Hotspots, betrieben von A1.
Über diese Fernsehgeräte können Sie TV- und Radiosender empfangen sowie das Internet nutzen. Geboten werden 45 Fernsehkanäle, von ORF bis BBC, weiters 22 Radioprogramme, zwölf elektronische Zeitungen (E-Papers) sowie sieben Videospiele. Es werden auch Hörbücher bereitgestellt.
Kopfhörer können angeschlossen werden.
Weiters besteht auch die Möglichkeit, eigene Geräte – Handys, Tablets, Laptops – über einen Hotspot mit dem Internet zu verbinden.
Wertkarten für die Entertainment-Stationen sowie Kopfhörer erhalten Sie an den Automaten im Eingangsbereich.
Bitte nehmen Sie beim Gebrauch von Fernseher, Radio, Handy und allen anderen elektronischen Geräten stets Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten und auf die allgemeine Hausordnung.
Begleitperson für Kinder
Die Anwesenheit einer Bezugsperson kann einen positiven Einfluss haben – sowohl auf die Genesung (vor allem jüngerer Patientinnen und Patienten) als auch auf die Kooperation bei Untersuchungen.
Deshalb bieten wir die Möglichkeit, sich als Begleitperson aufnehmen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Bettenkapazitäten frei sind.
Bitte klären Sie bei Aufnahme Ihres Kindes mit der Ärztin oder dem Arzt (beziehungsweise mit der Verwaltung) ab, ob ein Bett für Sie bereitgestellt werden kann.
Visite
Die Visite ist ein wichtiger Teil der Behandlung. Sie ermöglicht Ihnen als Patientin oder Patient, mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten ins Gespräch zu kommen und die Behandlung abzustimmen.
Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen. Notieren Sie sich die Fragen am besten vor der Visite, damit Sie nichts vergessen.
Sie können sich bei den Fragen beispielsweise an folgendes Dreier-Schema halten:
- Warum bin ich hier? Was ist mein wichtigstes gesundheitliches Problem?
- Wie soll ich mich verhalten? Was konkret kann ich tun?
- Warum soll ich das tun? Warum ist das für mich wichtig?
Die Visitenzeiten sind von Station zu Station verschieden. Bitte erkundigen Sie sich beim Stationspersonal nach den Visitenzeiten. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen, zu den vorgegebenen Zeiten im Zimmer anwesend zu sein.
Besucherinnen und Besucher hingegen bitten wir, während der Visite die Aufenthaltsräume aufzusuchen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Visitenzeiten aufgrund medizinischer Notfälle oder Akutfälle ändern können.
Rechte und Pflichten
Auskunftsrecht
Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung.
Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.
Als Patientin oder Patient können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Krankenhaus aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses mitteilen.
Rechte von Patientinnen und Patienten
Eine gute Vertrauensbasis zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg.
Die gesetzliche Rückendeckung bekommen die Patientinnen und Patienten durch die PatientInnen-Rechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnen-Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnen-Rechte sind in der PatientInnen-Charta ausführlich beschrieben.
Hier finden Sie eine umfassende Zusammenstellung der PatientInnen-Rechte und der dahinterstehenden Rechtsgrundlagen: www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/inhalt
Verschwiegenheitspflicht
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik dürfen ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Klinikaufenthaltes als auch für die Zeit danach.
Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nur nach der Nennung eines vereinbarten Code-Worts erteilt.
Sie können es auch generell untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit in der Klinik zu erteilen.
Pflichten von Patientinnen und Patienten
Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind Patientinnen und Patienten angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere:
- das Einhalten von Therapierichtlinien
- die Kooperation mit den Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
- die grundsätzliche Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz
- das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Spitalsbetrieb ergeben
- die Pflicht, sich gegenüber Mitpatientinnen und Mitpatienten und den Klinikmitarbeiterinnen und Klinikmitarbeitern angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen.
Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer Mitpatientinnen und Mitpatienten.
PatientInnenseelsorge
Wir Seelsorgerinnen und Seelsorger sind in Ihrer besonderen Situation auch in der Klinik für Sie da!
Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen ein Stück des Weges gerne durch Gespräche, Zuhören oder im Gebet, im gemeinsamen Feiern von Segen und Krankensalbung sowie durch Feiern der Sakramente. Wir möchten gerade auch schwierige Momente des Lebens würdigen und achtsam anerkennen.
Für ein Gespräch erreichen Sie uns telefonisch oder über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Station oder der Portierloge.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seelsorge besuchen Sie nach Möglichkeit auf den Stationen und stehen für Gespräche zur Verfügung. Ihre Wünsche an die Seelsorge leitet das Personal der Klinik Oberwart gerne weiter.
Unsere Gottesdienstzeiten
Katholische Gottesdienste: Montag, Mittwoch, Freitag, Sonntag und Hochfeste ab 18 Uhr, am Samstag um 8 Uhr
Evangelische Gottesdienste: Donnerstag ab 18 Uhr
Beicht- und Aussprachemöglichkeiten
Nach jeder Messe, sowie nach Vereinbarung, gibt es die Möglichkeit zur Beichte und zur Aussprache.
Mobil: 0676/880 70 85 28
Kontakt
Dipl. PAss Raphaela Krojer
Leiterin der Seelsorgestelle
Tel.: 05 7979 33650
raphaela.krojer(at)gesundheit-burgenland.at
MMag. Dr. Matthias Platzer
Katholischer Priester
Mobil: 0676/880 70 85 28
E-mail: Matthias1977(at)gmx.at
Erich Miksits
Diakon
Mobil: 0650/580 27 33
Johannes Müller
Diakon
Mobil: 0664/11 00 291
Mag. Willibald Jandrisits
Diakon
Mobil: 0664/93 69 821
Mag. Carsten Merker-Bojarra
Evangelischer Pfarrer A.B.
Tel.: 03352/38 194
Mobil: 0699/188 771 34
E-mail: pg.unterschuetzen(at)evang.at
MMag. Richard Kadas
Evangelischer Pfarrer H.B.
Tel.: 03352/32 416
Mobil: 0699/188 78 915
E-Mail: kirche.hb.ow(at)aon.at
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und wünschen Ihnen Gottes Segen und gute Besserung!