Welttag der Sternenkinder: Wenn von einem Kind nur die Erinnerung bleibt

Eine kleine Box, verschiedene Karten und eine Strickdecke für Sternenkinder
Am 15. Oktober wird der Stillen Geburt und den sogenannten Sternenkindern weltweit gedacht – Babys, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben: In den geburtshilflichen Abteilungen der Gesundheit Burgenland begegnet man Betroffenen mit besonderer Fürsorge und bietet ihnen die Möglichkeit, in Ruhe und Geborgenheit Abschied zu nehmen.

Etwa jede zehnte Frau erlebt den schmerzlichen Verlust ihres Kindes noch vor der Geburt. Besonders häufig geschieht dies in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, doch auch im späteren Verlauf kommt es immer wieder zu Fehlgeburten. Am 15. Oktober wird diesen verstorbenen Kindern, auch Sternenkinder genannt, mit einem internationalen Gedenktag gedacht. Die Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe der Kliniken Oberpullendorf und Oberwart begleiten Frauen in dieser Phase.

Die Klinik Oberpullendorf bietet Frauen, die während der Schwangerschaft oder bei der Geburt ein Kind verloren haben, nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch einfühlsame psychologische Unterstützung. „Ihre Begleitung hat für Pflege und Hebammen besondere Priorität und stellt im oft stressigen Arbeitsalltag eine große Herausforderung dar. Unser höchstes Ziel ist es, eine Atmosphäre der Geborgenheit und Fürsorge zu schaffen und Frauen in dieser schmerzlichen Zeit liebevoll zu unterstützen“, betont die Leiterin der Abteilung, Primaria Dr.in Eva Pavelka.

Individuelle Trauerbegleitung und bleibende Erinnerungen

Geboten wird auch die Möglichkeit, bleibende Erinnerungen zu schaffen, etwa durch Fußabdrücke oder liebevoll gestaltete Fotos. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit Psycholog*innen und dem MOKI-Team, das auch häusliche Trauerbegleitung im Programm hat (https://bgld.moki.at/betreuungsangebot/).

Bei wiederkehrenden Fehlgeburten steht das Team von Kinderwunsch Burgenland in der Klinik Oberpullendorf Betroffenen zur Seite. Zudem ist eine genetische Beratung möglich, um Ursachen besser zu verstehen und gezielt zu behandeln.

Klinik Oberwart: Neue Broschüre für Betroffene

Auch in der Klinik Oberwart steht das Team der Geburtshilfe den verwaisten Eltern in dieser schweren Zeit liebevoll zur Seite und gibt ihnen Raum zum Erinnern und Abschiednehmen. „Die Geburt eines Sternenkindes gehört zu den prägendsten Erlebnissen für Paare. Wir halten für sie wertvolle Erinnerungen fest: Ausgedruckte Fotos, liebevoll gestaltete Erinnerungskarten, zarte Fußabdrücke und Hope-Angelboxen, in denen sich Dinge befinden, welche die Trauernden bei der Bewältigung ihres Schmerzes unterstützen sollen“, schildert die leitende Hebamme der Klinik, Elke Göllesz.

Darüber hinaus stehen den Betroffenen neben Hebammen, Ärzt*innen und dem Pflegepersonal, erfahrene Psycholog*innen für Gespräche zur Verfügung, um Gefühle und Sorgen in einem geschützten Rahmen zu teilen. „Für uns Hebammen nimmt die Begleitung einer stillen Geburt, welche oft viel Einfühlungsvermögen fordert, einen besonderen Stellenwert ein. Sie sind nicht allein – wir gehen diesen schweren Weg gemeinsam“, betont Elke Göllesz.

Gemeinsam mit der Seelsorgerin der Klinik Oberwart, Dipl. PAss Raphaela Krojer hat das Team eine Broschüre für Betroffene überarbeitet. Neben besinnlichen Texten, die Kraft, Orientierung und Trost in der schweren Zeit geben sollen, enthält die Broschüre Hinweise zu den jährlich zwei Mal stattfindenden Gedenkfeiern im Haus sowie zur Grabstelle für fehl- und totgeborene Kinder im evangelischen Friedhof A.B. in Oberwart. Ebenfalls findet man in der Broschüre wertvolle Informationen zum Thema Trauer und hilfreiche Anregungen für die Zeit der Trauer. „Die Broschüre war und ist mir ein Herzensanliegen. Ich kann den betroffenen Eltern nichts von ihrem Schmerz, ihrer Trauer abnehmen. Aber ich kann für sie da sein und den Schmerz und die Trauer mit ihnen aushalten. Rituale sollen bei der Verarbeitung des Verlustes helfen und den Eltern die Möglichkeit geben ihren Schmerz auszudrücken“, betont Raphaela Krojer.

„Im normalen Alltag kommt mein verstorbenes Kind immer irgendwie zu kurz. Aber wenn ich hierherkomme, dann habe ich wirklich nur Zeit für meinen Sohn“, so eine Mutter nach der Feier für stillgeborene Kinder.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Stillen Geburten

Ab einem Gewicht von 500 Gramm spricht man von einer „Stillen Geburt“. Ein Kind gilt als „lebend geboren“, wenn nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag oder Bewegungen erkennbar sind – unabhängig von der Schwangerschaftsdauer. Lebend geborene Kinder erhalten offiziell einen Vor- und Nachnamen, die in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Verstirbt ein Kind unmittelbar nach der Geburt, so wird dies sowohl im Geburtenbuch als auch im Sterbebuch dokumentiert. Eltern erhalten zwei Geburts- und Sterbeurkunden mit den entsprechenden Eintragungen.

Im Falle des Todes des Kindes unmittelbar nach der Geburt gilt für die Mutter ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen (Mutterschutzgesetz), das bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen auf zwölf Wochen verlängert wird. Versicherte Frauen haben während dieser Zeit Anspruch auf Wochengeld (§ 162 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz).

Weitere Informationen bietet die Broschüre des Bundeskanzleramtes Stille Geburt oder Tod eines neugeborenen Kindes.