Mit 1. Juni hat die Akutordination in den Räumlichkeiten der Klinik Oberwart den Betrieb aufgenommen. Das Ziel ist eine klare und patientenfreundliche Lenkung der medizinischen Versorgung – und eine Entlastung der Spitalsambulanzen: In jeder burgenländischen Klinik befindet sich eine solche Akutordination – in den Kliniken Kittsee, Oberpullendorf und Güssing sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Eisenstadt. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sieht darin eine Entlastung der Spitalsambulanzen: „Die räumliche Nähe zur Zentralen Ambulanten Erstversorgung – der ZAE, und zu den Fachambulanzen ermöglicht eine noch engere Zusammenarbeit und sorgt für eine rasche, zielgerichtete und bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Akutordination bleibt damit ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung einer wohnortnahen medizinischen Erstversorgung in der Region.“
Grundsätzlich werden jene Patient*innen der Akutordination zugeteilt, deren Beschwerden im niedergelassenen Bereich behandelt werden können. „Patientinnen und Patienten können mit akuten Beschwerden, mit denen sie zu einem Hausarzt gehen würden, zwischen 17.00 und 22.00 Uhr in die Akutordination kommen. So wollen wir die Versorgungslücke im niedergelassenen Bereich in den Abendstunden schließen und damit die Notaufnahme der Klinik entlasten“, sagt Dr.in Barbara Halper, Direktorin für Prozess- und Projektmanagement der Gesundheit Burgenland.
Die Anmeldung erfolgt bei Schalter 1, wo bereits eine Zuordnung entsprechend der Kriterien erfolgt. Patient*innen, die eine Versorgung in der Zentralen Ambulanten Erstversorgung(ZAE) benötigen, werden unmittelbar an die entsprechenden Stellen der Klinik weitergeleitet.
Für wen ist die Akutordination vorgesehen?
- Patient*innen mit akuten Beschwerden, die ohne Überweisung kommen.
- Patient*innen, die durch die Rettung ohne Blaulicht in die Klinik kommen.
Für wen ist die Akutordination NICHT vorgesehen?
- Personen mit frischen traumatologischen Verletzungen
- Patient*innen, die mit einer Überweisung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder mit der Rettung unter Blaulicht eintreffen – sie werden direkt in der ZAE behandelt.
Für bestimmte Patientengruppen gelten Sonderregelungen:
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nach der administrativen Erfassung grundsätzlich direkt an die Kinderambulanz weitergeleitet. Eine Behandlung in der Akutordination ist möglich, wenn die Begleitperson und die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt zustimmen.
- Schwangere Patientinnen werden bei Beschwerden, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, direkt der gynäkologischen Ambulanz der Klinik Oberwart zugewiesen.
Was ist in der Akutordination möglich?
Im Rahmen der allgemeinmedizinischen Akutversorgung können unter anderem Harnuntersuchungen, CRP-Bestimmungen, Blutzuckermessungen sowie EKG-Untersuchungen durchgeführt werden. Die Befunde werden direkt vor Ort erstellt, ausgedruckt und den Patient*innen ausgehändigt. Bei Bedarf können auch Rezepte ausgestellt werden.
Die Behandlung in der Akutordination endet entweder mit der erfolgreichen Versorgung und Entlassung oder mit einer gezielten Weiterleitung an Hausärzt*innen, Fachärzt*innen, Spezialambulanzen. Sollte sich dennoch während der Untersuchung herausstellen, dass weiterführende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen notwendig sind, die in der Akutordination nicht erbracht werden können, erfolgt eine Überleitung in die ZAE.
OMR Dr. Hannes Leirer, niedergelassener Allgemeinmediziner und ehrenamtlicher Koordinator der Akutordination Oberwart, meint: „Durch die Akutordination wird sich der Schwerpunkt der Primärversorgung wieder dorthin verlagern, wo er tatsächlich hingehört – zur Ärztin und zum Arzt für Allgemeinmedizin“.




