Während Ihres Aufenthalts

Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, wird sich das gesamte Team der Klinik Oberpullendorf um Ihr Wohlergehen bemühen.

Die in den Zimmern aufliegende  PatientInnenbroschüre bietet Ihnen übersichtlichen Aufschluss über allgemeine Gegebenheiten während Ihres Klinikaufenthaltes.

Sollten Sie trotz unserer Bemühungen Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, teilen Sie diese bitte dem Pflegepersonal, den ÄrztInnen oder dem Verwaltungspersonal mit.

Wir wünschen Ihnen baldige Besserung!


Hausordnung

Wir wollen Ihnen während Ihres Aufenthaltes eine angenehme Atmosphäre und ein gepflegtes Umfeld bieten. Dazu benötigen wir allerdings auch Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie daher folgende Punkte zu beachten:

  • Denken Sie daran, das Pflegepersonal zu informieren, wenn Sie die Station verlassen.
  • Achten Sie beim Verlassen des Krankenzimmers und der Abteilung auf adäquate Kleidung.
  • Gönnen Sie sich Ruhe. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten in Bezug auf Licht, Lärm, Telefonaten, Radio, Fernsehen und Internet.
  • Untersuchungen und Behandlungen dürfen nicht durch BesucherInnen gestört oder verzögert werden.
  • Besucherkinder dürfen nicht unbeaufsichtigt sein.
  • Beachten Sie unsere Nachtruhe. Bitte verlassen Sie nach 22 Uhr nicht mehr die Station.

Patienten Entertainment System - TV, Radio, Internet und WLAN

Alle Betten sind mit Touchscreen-Bildschirmen ausgestattet. Auf diesen findet sich ein Patienten-Entertainment-System inklusive Internet-Hotspots.

Über diese Fernsehgeräte können Sie TV-Sender und Radio empfangen sowie das Internet nutzen. Geboten werden 45 Fernsehkanäle, von ORF bis BBC, weiters 22 Radioprogramme, zwölf elektronische Zeitungen (E-Papers) sowie sieben Videospiele. Es werden auch 55 Hörbücher bereitgestellt, Kopfhörer können angeschlossen werden.

Weiters besteht auch die Möglichkeit, eigene Geräte – Handys, Tablets, Laptops – über einen „Hotspot“ mit dem Internet zu verbinden.

Gutscheine für die Entertainment-Stationen sowie Kopfhörer erhalten Sie an den Automaten im Eingangsbereich.

Bitte nehmen Sie beim Gebrauch von Fernseher, Radio, Handy und elektronischen Geräten Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und auf die allgemeine Hausordnung.


Visite

Die Visite ist ein wichtiger Teil der Behandlung. Sie ermöglicht Ihnen als PatientIn mit den ihren behandelnden ÄrztInnen ins Gespräch zu kommen und die Behandlung abzustimmen.

Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen. Notieren Sie sich die Fragen am besten vor der Visite, damit Sie nichts vergessen.

Sie können sich bei den Fragen beispielsweise an folgendes Dreier-Schema halten:

  1. Warum bin ich hier? Was ist mein wichtigstes gesundheitliches Problem?
  2. Wie soll ich mich verhalten? Was konkret kann ich tun?
  3. Warum soll ich das tun? Warum ist das für mich wichtig?

Die Visitenzeiten sind von Station zu Station verschieden. Bitte erkundigen Sie sich beim Stationspersonal nach den Visitenzeiten. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen zu den vorgegebenen Zeiten im Zimmer anwesend zu sein.

BesucherInnen hingegen bitten wir, während der Visite die Aufenthaltsräume aufzusuchen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich Visitenzeiten aufgrund medizinischer Notfälle oder Akutfälle ändern können.


Rechte und Pflichten

Auskunftsrecht

PatientInnen haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung.

Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.

Als PatientIn können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Klinikum aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten den MitarbeiterInnen des Klinikums mitteilen.

Rechte von Patientinnen und Patienten

Eine gute Vertrauensbasis zwischen PatientIn und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg.

Die gesetzliche Rückendeckung bekommen die PatientInnen durch die PatientInnen-Rechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnen-Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass PatientInnen ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnen-Rechte sind in der PatientInnen-Charta ausführlich beschrieben.

Hier finden Sie eine umfassende Zusammenstellung der PatientInnen-Rechte und der dahinterstehenden Rechtsgrundlagen: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/inhalt

Verschwiegenheitspflicht

MitarbeiterInnen des Spitals dürfen ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Klinikaufenthaltes als auch für die Zeit danach.

Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden ÄrztInnen in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nur nach der Nennung eines vereinbarten Code-Worts erteilt.

Sie können es auch generell untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit in der Klinik zu erteilen.

Pflichten von Patientinnen und Patienten

Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind PatientInnen angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • das Einhalten von Therapierichtlinien
  • die Kooperation mit den ÄrztInnen und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
  • die grundsätzliche Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz
  • das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Klinikbetrieb ergeben
  • die Pflicht, sich gegenüber MitpatientInnen und den SpitalsmitarbeiterInnen angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen. 

Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer MitpatientInnen.