Während Ihres Aufenthalts

Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, wird sich das gesamte Team der Klinik Kittsee um Ihr Wohlergehen bemühen.

Die in den Zimmern aufliegende Patientenbroschüre bietet Ihnen übersichtlichen Aufschluss über allgemeine Gegebenheiten während Ihres Klinikaufenthaltes.

Sollten Sie trotz unserer Bemühungen Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, teilen Sie diese bitte dem Pflegepersonal, den Ärztinnen und Ärzten oder dem Verwaltungspersonal mit.

Wir wünschen Ihnen baldige Besserung!


Hausordnung

Wir wollen Ihnen während Ihres Aufenthaltes eine angenehme Atmosphäre und ein gepflegtes Umfeld bieten. Dazu benötigen wir allerdings auch Ihre Unterstützung. Wir bitten Sie daher folgende Punkte zu beachten:

  • Denken Sie daran, das Pflegepersonal zu informieren, wenn Sie die Station verlassen.
  • Achten Sie beim Verlassen des Krankenzimmers und der Abteilung auf adäquate Kleidung.
  • Gönnen Sie sich Ruhe. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten – in Bezug auf Licht, Lärm, Telefonate, Radio, Fernsehen und Internet.
  • Untersuchungen und Behandlungen dürfen nicht durch Besucherinnen und Besucher gestört oder verzögert werden.
  • Besucherkinder dürfen nicht unbeaufsichtigt sein.
  • Beachten Sie unsere Nachtruhe. Bitte verlassen Sie nach 22 Uhr nicht mehr die Station.

Patienten-Entertainment-System – TV, Radio, Internet und WLAN

Alle Betten in unserem Spital sind mit Touchscreen-Bildschirmen ausgestattet. Auf diesen findet sich ein Patienten-Entertainment-System inklusive Internet-Hotspots, betrieben von A1.

Über diese Fernsehgeräte können Sie TV-Sender und Radio empfangen sowie das Internet nutzen. Geboten werden 45 Fernsehkanäle, von ORF bis BBC, weiters 22 Radioprogramme, zwölf elektronische Zeitungen (E-Papers) sowie sieben Videospiele. Es werden auch Hörbücher bereitgestellt.

Kopfhörer können angeschlossen werden.

Weiters besteht auch die Möglichkeit, eigene Geräte – Handys, Tablets, Laptops – über einen „Hotspot“ mit dem Internet zu verbinden.

Wertkarten für die Entertainment-Stationen sowie Kopfhörer erhalten Sie an den Automaten im Eingangsbereich. 

Bitte nehmen Sie beim Gebrauch von Fernseher, Radio, Handy und allen anderen elektronischen Geräten stets Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und -patienten und beachten Sie die allgemeine Hausordnung.


Visite

Die Visite ist ein wichtiger Teil der Behandlung. Sie ermöglicht Ihnen, mit den Ärztinnen und Ärzten ins Gespräch zu kommen und die Behandlung abzustimmen. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen. Die Visitenzeiten sind von Station zu Station verschieden. In Ihrem Interesse empfehlen wir Ihnen, zu den vorgegebenen Zeiten im Zimmer anwesend zu sein. Besucherinnen und Besucher hingegen bitten wir, während der Visite die Aufenthaltsräume aufzusuchen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn sich Visiten aufgrund medizinischer Notfälle verschieben.


Rechte und Pflichten

Auskunftsrecht

Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung.

Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin zu sprechen.

Als Patientin und Patient können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Klinikum aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums mitteilen.

Rechte von Patientinnen und Patienten

Eine gute Vertrauensbasis zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg.

Die gesetzliche Rückendeckung bekommen die Patientinnen und Patienten durch die PatientInnen-Rechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Klinik, bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnen-Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass PatientInnen ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnen-Rechte sind in der PatientInnen-Charta ausführlich beschrieben.

Hier finden Sie eine umfassende Zusammenstellung der PatientInnen-Rechte und der dahinterstehenden Rechtsgrundlagen: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/inhalt

Verschwiegenheitspflicht

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals dürfen ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Spitalsaufenthaltes als auch für die Zeit danach.

Ihre nächsten Angehörigen werden gerne von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in einem persönlichen Gespräch informiert. Telefonische Auskünfte werden in Ihrem Interesse nur nach der Nennung eines vereinbarten Codeworts erteilt.

Sie können es auch generell untersagen, Auskünfte über Ihre Anwesenheit im Spital zu erteilen.

Pflichten von Patientinnen und Patienten

Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind Patientinnen und Patienten angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten.

Dazu gehören insbesondere:

• Einhaltung von Therapierichtlinien

• Kooperation mit den Ärztinnen und ÄRzten und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses

• Grundsätzliche Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz

• Anpassung an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Klinikbetrieb ergeben

• Die Pflicht, sich gegenüber Mitpatientinnen und Mitpatienten und den Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen. 

Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer Mitpatientinnen und -patienten.