ELGA

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist eine elektronische Vernetzung der Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten, die verteilt im Gesundheitswesen entstehen.

ELGA ist somit ein Informationssystem, das allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern (z.B. Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Spitälern und Pflegeeinrichtungen), den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.

Nähere Informationen finden Sie hier:

ELGA-Ombudsstelle Standort Burgenland
Technologiezentrum – EG, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Tel: +43 57/600-2600
E-Mail: elga-ombudsstelle(at)bgld.gv.at
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8:30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8:30 bis 15:30 Uhr

ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer haben folgende Rechte: 

  • das Recht auf Einsicht in die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten
  • das Recht, am ELGA-Portal die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten zu verwalten (z.B. sperren/entsperren, löschen). Das Portal finden Sie hier: https://www.elga.gv.at/faq/elga-portal/
  • das Recht, vom ELGA-GDA, der mich gerade behandelt, zu verlangen, dass die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten (div. Befunde, Medikationsdaten) zum Abruf über das ELGA-System bereitgestellt werden
  • das Recht auf den generellen Widerspruch (Abmeldung von allen ELGA-Funktionen)
  • da Recht auf den individuellen Widerspruch (Abmeldung einzelner ELGA-Funktionen)
  • das Recht auf Einsicht in das eigene ELGA-Protokoll

Sie können ihre ELGA-Teilnahme (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) entweder elektronisch am ELGA-Portal – Einstieg über www.gesundheit.gv.at mit ID Austria – oder postalisch über die ELGA-Widerspruchsstelle regeln.

Die Entscheidung, ob es im Einzelfall von Nachteil ist, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht zur Verfügung hat, muss jeder und jede für sich treffen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass bei einer Nichtteilnahme an ELGA keine Gesundheitsdaten am Wege von ELGA zur Verfügung gestellt werden. Diese verbleiben ausschließlich beim Ersteller – z.B. beim niedergelassenen Facharzt/der niedergelassenen Fachärztin oder im Krankenhaus. Patientinnen und Patienten, die nicht an ELGA teilnehmen, dürfen jedenfalls nicht benachteiligt werden.

Es ist jederzeit möglich, sich wieder anzumelden. Während der Zeit der ELGA-Abmeldung entstandene Gesundheitsdaten wie Labor- oder Röntgenbefunde sind auch bei einer Wieder-Anmeldung nicht in Ihrer ELGA einsehbar und können auch nicht im Wege von ELGA z. B. von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aufgerufen werden.

Näheres zur ELGA-Teilnahmen finden Sie hier: https://www.elga.gv.at/faq/teilnahme-an-elga/