ELGA

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist eine elektronische Vernetzung der Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten, die in verschiedenen Teilen des Gesundheitswesen entstehen.

ELGA ist somit ein Informationssystem, das allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den berechtigten Gesundheitsdiensteanbietern (z.B. Ärztinnen, Ärzte, Apotheken, Spitälern und Pflegeeinrichtungen) den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.

Nähere Informationen finden Sie hier:

ELGA-Ombudsstelle Standort Burgenland
Technologiezentrum – EG, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8:30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8:30 bis 15:30 Uhr
 

+43 57/600-2600

ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer haben folgende Rechte: 

  • Einsicht in die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten
  • am ELGA-Portal die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten verwalten (z.B. sperren/entsperren, löschen). Das Portal finden Sie hier: https://www.elga.gv.at/faq/elga-portal/
  • vom ELGA-GDA, der mich gerade behandelt, zu verlangen, dass die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten (div. Befunde, Medikationsdaten) zum Abruf über das ELGA-System bereitgestellt werden
  • auf den generellen Widerspruch (Abmeldung von allen ELGA-Funktionen)
  • auf den individuellen Widerspruch (Abmeldung einzelner ELGA-Funktionen)
  • auf Einsicht in das eigene ELGA-Protokoll

Sie können ihre ELGA-Teilnahme (Abmeldung bzw. Wieder-Anmeldung) entweder elektronisch am ELGA-Portal – Einstieg über www.gesundheit.gv.at mit ID-Austria – oder postalisch über die ELGA-Widerspruchsstelle regeln.

Die Entscheidung, ob es im Einzelfall von Nachteil ist, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht zur Verfügung hat, muss jeder und jede für sich treffen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass bei einer Nichtteilnahme an ELGA keine Gesundheitsdaten im Wege von ELGA zur Verfügung gestellt werden. Diese verbleiben ausschließlich beim Ersteller bzw. der Erstellerin – z.B. bei der niedergelassenen Fachärztin oder dem niedergelassenen Facharzt oder im Krankenhaus. Patientinnen und Patienten, die nicht an ELGA teilnehmen, dürfen jedenfalls nicht benachteiligt werden.

Es ist jederzeit möglich, sich wieder anzumelden. Während der Zeit der ELGA-Abmeldung entstandene Gesundheitsdaten wie Labor- oder Röntgenbefunde sind auch bei einer Wieder-Anmeldung nicht in Ihrer ELGA einsehbar und können damit auch nicht über ELGA – z.B. von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt – aufgerufen werden.

Näheres zur ELGA-Teilnahme finden Sie hier: www.elga.gv.at/faq/teilnahme-an-elga/